Abmahnung der BR Housing Company Bvba durch Rechtsanwalt van Maele wegen Verletzungen an der Marke "Ocean Breeze"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (177 mal gelesen)
Abmahnung der BR Housing Company Bvba durch Rechtsanwalt van Maele wegen Verletzungen an der Marke "Ocean Breeze"

Rechtsanwalt van Maele aus Aachen vertritt die Interessen des belgischen Unternehmens BR Housing Company Bvba. Diese habe in Jahr 2015 von einem insolventen Unternehmen die Marke "Ocean Breeze" erworben.

Die von der Abmahnung betroffene Händlerin habe in ihrem Online-Handel ein Produkt unter der Verwendung der Marke "Ocean Breeze" angeboten und vertrieben, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Durch die behauptete Warenähnlichkeit und einer hohen Verwechslungsgefahr seien dadurch die Rechte der BR Housing Company Bvba gemäß §14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG verletzt worden.

Aufgrund dieser Verletzungen des Markenrechts fordert Rechtsanwalt van Maele für die BR Housing Company Bvba von der Abgemahnten:
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Auskunftserteilung bzgl. gekaufter und verkaufter Produkte sowie erzielter Gewinnzahlen
  • Aufwendungsersatzzahlungen für die Rechtsanwaltskosten und der Anfertigung der Abmahnung (Gegenstandswert: 100.000,00€)
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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