Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Volker Jakobs im Auftrag von "La Maison Henri" wegen fehlender Widerrufsbelehrungen

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (79 mal gelesen)
Abmahnung des Rechtsanwalt Volker Jakobs im Auftrag von La Maison Henri wegen Versäumnis der Widderrufsbelehrung.

Der Rechtsanwalt Volker Jakobs vertritt die Interessen von La Maison Henri, welche online Produkte aus dem Bereich Dekoartikel, Wohnaccessoires und Haushaltswaren vertreibt. RA Volker Jakobs verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls als Onlinehändler auftritt. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Verkäufer in seinen Angeboten keine Angaben zum Widerrufsrecht der Verbrauchers aufgenommen habe.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Schadensersatzzahlung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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