Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen "The Flight Attendant" ab | Filesharing

08.02.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (57 mal gelesen)
Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer, mahnt das Filesharing der TV-Serie "The Flight Attendant" für die Warner Bros. Entertainment Inc. ab.

Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München, mahnt das Filesharing der TV-Serie "The Flight Attendant" im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. ab.

Über "The Flight Attendant":

The Flight Attendant ist eine amerikanische Comedy-Drama-Streaming-Fernsehserie, die auf dem gleichnamigen Roman von Chris Bohjalian aus dem Jahr 2018 basiert. Es spielt Kaley Cuoco in der Titelrolle. The Flight Attendant wurde am 26. November 2020 auf HBO Max uraufgeführt.

Inhalt und Forderung der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er die TV - Serie (oder Teile der Serie) "The Flight Attendant" zum Download bereitgestellt habe.

Er solle aufgrund dieser Rechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sowie einen Lizenzschadensersatz leisten (vorliegend in Höhe von 935,80 Euro) und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstatten.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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