Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen “John Wick: Kapitel 3"

22.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (184 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen des Filmtitels "John Wick: Kapitel 3"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für einen weiteren Teil aus der action-geladenen "John Wick"-Reihe. In "John Wick: Kapitel 3" ist der gleichnamige Held auf der Flucht vor gierigen Kopfgeld-Jägern, weil auf ihn eine Belohnung in Höhe von 14 Millionen US-Dollar ausgesetzt wurde.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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