Abmahnung: Holiday Check mahnt Hotelbetreiber ab | Fake-Bewertungen

04.01.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (62 mal gelesen)
Die HolidayCheck AG aus der Schweiz mahnt momentan Hotelbetreiber wegen vermeintlich gefälschter positiver Bewertungen auf der Internetseite "Holiday Check" ab.

Die HolidayCheck AG aus der Schweiz mahnt momentan Hotelbetreiber wegen vermeintlich gefälschter positiver Bewertungen auf der Internetseite "Holiday Check" ab.

Über die HolidayCheck AG:

Die Holiday Check AG mit Sitz in Bottighofen (Schweiz) ist Betreiberin von Reisebuchungs- und Hotelbewertungsportalen im Internet. Hauptgeschäftsmodell ist die provisionsbasierte Vermittlung von Pauschalreisen, Hotels und Mietwagen sowie die Weiterleitung von Internetnutzern an andere Buchungsportale.

Herzstück der HolidayCheck AG ist das online Hotelbewertungsportal " Holiday Check". Auf diesem Portal können Hotelkunden den jeweiligen Aufenthalt in den gebuchten Hotels bewerten. Auch bereits von anderen Personen abgegebene Bewertungen können eingesehen werden.

Vorwurf der HolidayCheck AG:

Die HolidayCheck AG wirft Hotelbetreibern momentan vor, gefälschte positive Fake-Berwertungen eingekauft zu haben. Dieses Vorgehen einiger Hotelbetreiber sei der HolidayCheck AG im Zuge eines vor kurzem audgedeckten Netzwerkes von Anbietern für gefälschte Bewertungen im Internet bekannt geworden.

Wie Holiday Check mit angeblich betroffenen Hotels umgeht:

Holiday Check fordert die angeblich von Fake-Bewertungen betroffenen Hotelbetreiber auf Kontaktdaten und Dokumente/Informationen herauszugeben, welche bei der strafrechtlichen Verfolgung der Anbieter von Fake-Bewertungen helfen können. Zudem versieht Holiday Check angeblich von Fake-Bewertungen betroffene Hotels mit dem Warnhinweis, dass das jeweilige Hotel gerade wegen eines Manipulationsverdachts vom Holiday Check Team überprüft und beobachtet werde.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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