Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalt Wilhelm Hagel im Auftrag der Focus on Service GmbH wegen fehlender Grundpreisangabe
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (85 mal gelesen)
Abmahnung des Rechtsanwalt Wilhelm Hagel aus Ibbenbühren im Auftrag der Focus on Service GmbH wegen fehlender Grundpreisangabe
Der Rechtsanwalt Wilhelm Hagel aus Ibbenbühren vertritt die Interessen der Focus on Service GmbH, welche online als Händler für Elektronikgeräte und Elektronikzubehör auftritt. Sie verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass einem Verkaufsangebot über Frostschutzmittel lediglich den Gesamtpreis, nicht aber den Preis je Mengeneinheit, also den Grundpreis enthalte.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Der Rechtsanwalt Wilhelm Hagel aus Ibbenbühren vertritt die Interessen der Focus on Service GmbH, welche online als Händler für Elektronikgeräte und Elektronikzubehör auftritt. Sie verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass einem Verkaufsangebot über Frostschutzmittel lediglich den Gesamtpreis, nicht aber den Preis je Mengeneinheit, also den Grundpreis enthalte.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.