„After Truth“| Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

14.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (48 mal gelesen)
„After Truth“| Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt das Filesharing des Filmes „After Truth“ ab.

„After Truth“ ist ein Liebesdrama des Regisseurs Roger Kumble aus dem Jahr 2020.


Über den Film:

Tessa weiß nun die Wahrheit über Hardin. Betrogen und gedemütigt beendet sie die Beziehung und wünscht sich ihr altes Leben vor Hardin zurück. Wären da nur nicht die Erinnerungen an Hardins leidenschaftliche Berührungen und Liebe. Entgegen allen Enttäuschungen und Verletzungen ist ihr Verlangen nach diesem Mann, der die Trennung wohl nicht so einfach akzeptieren wird, ungebrochen. Doch eine Fortführung der Beziehung, ohne dass Hardin sich ändert, ist für sie auch nicht möglich – ein Dilemma.


Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film „After Truth“ im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.

Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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