Abmahnung: Ruhrkanzlei mahnt für VfL Wolfsburg ab| Ticketverkauf auf eBay Kleinanzeigen

07.03.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (89 mal gelesen)
Die Ruhrkanzlei verschickt für die VfL Wolfsburg Fußball GmbH eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets auf der Plattform eBay Kleinanzeigen.

Die Ruhrkanzlei aus Dortmund verschickt für die VfL Wolfsburg Fußball GmbH eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets auf der Plattform eBay Kleinanzeigen.



Wir hatten in der Vergangenheit schon über ähnliche Abmahnungen der Ruhrkanzlei für andere Fußballvereine berichtet.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Tickets von VfL Wolfsburg auf der Plattform eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) des VfL Wolfsburg verstoßen haben soll.

Laut Abmahnung habe der VfL Wolfsburg ein besonderes Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden. In der Abmahnung heißt es, dass dieses Interesse gerade während der Corona Pandemie erforderlich sei um die Stadionbesucher zu schützen. 

Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf der Tickets auf eBay Kleinanzeigen gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB)  und die Sonder-ATGB von VfL Wolfsburg verstoßen haben. Insbesondere wird hier auf die Ziffer 10 der ATGB hingewiesen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund des unzulässigen Weiterverkaufs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird die Erstattung der entstandenen Kosten verlangt. Der Abgemahnte soll darüber hinaus eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 Euro zahlen, welche sich aus Ziffer 13 der ATGB ergibt. Zudem soll umfangreich Auskunft über die Anzahl der Tickets und die erzielten Preise für die angebotenen Tickets erteilt werden. Die Ruhrkanzlei bietet dem Abgemahnten die vergleichsweise Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 353,60 Euro an.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1423)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle