Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der arte fiori e.K. wegen der Verwendung der Bezeichnung "low carb"

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (82 mal gelesen)
Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Auftrag von arte fiori e.K. aus Memmingen wegen der Verwendung der Bezeichnung "low carb"

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der arte fiori e.k. aus Memmingen, welche als online Händlerin im Bereich Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln auftritt. Sie verschicken nun Abmahnschreiben an Großhändler, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte online zum Verkauf anbieten. Nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung betroffenen gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der Health Claims Verordnung (HCVO).

Der Vorwurf bezieht sich auf die Bezeichnung der Produkte mit „low carb“. Bei dieser handelt es sich nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte um eine nährwertbezogene Angabe, wie sie in Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 HCVO definiert ist. Diese dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie in der Anlage der HCVO aufgeführt sind, Art 8 Abs. 1 HCVO. In der Anlage werden die Begriffe „low carb“ oder „Kohlenhydrate“ nicht genannt. Somit würde ein Verstoß gegen Art. 8 Abs.1 HCVO vorliegen. Dieser Verstoß begründet ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3, 3 a UWG.

Durch das Schreiben wird die  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie keine Rechtsverletzung verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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