Markenrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei 24 IP Law Group im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen der Marke "Kniffel"

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (86 mal gelesen)
Abmahnung der Anwaltskanzlei 24 IP Law Group im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen der Marke "Kniffel".

Die Anwaltskanzlei 24 IP Law Group vertritt die Interessen der Schmidt Spiele GmbH , welche Inhaberin der Rechte an der beim europäischen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke "Kniffel" ist. Die Kanzlei 24 IP Law Group verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen der Rechte an dieser Marke durchgesetzt werden sollen.

Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene hätte Würfelspiele online unter der Bezeichnung "Kniffel" zum Verkauf angeboten, ohne eine Zustimmung der Abmahnerin zur Nutzung der Marke zu haben. Durch das Anbieten dieser Würfelspiele unter dieser Bezeichnung bestehe die Gefahr einer Verwechslung, welche sich negativ auf den Schutz der eingetragene Wortmarke "Kniffel" auswirken könnte.

Die Kanzlei24 IP Law Group fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.

Empfehlung:

Sollten Sie ebenfalls durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei 24 IP Law Group betroffen sein, unterzeichnen sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1421)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle