Markenrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei 24 IP Law Group im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen der Marke "Kniffel"
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (86 mal gelesen)
Abmahnung der Anwaltskanzlei 24 IP Law Group im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen der Marke "Kniffel".
Die Anwaltskanzlei 24 IP Law Group vertritt die Interessen der Schmidt Spiele GmbH , welche Inhaberin der Rechte an der beim europäischen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke "Kniffel" ist. Die Kanzlei 24 IP Law Group verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen der Rechte an dieser Marke durchgesetzt werden sollen.
Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene hätte Würfelspiele online unter der Bezeichnung "Kniffel" zum Verkauf angeboten, ohne eine Zustimmung der Abmahnerin zur Nutzung der Marke zu haben. Durch das Anbieten dieser Würfelspiele unter dieser Bezeichnung bestehe die Gefahr einer Verwechslung, welche sich negativ auf den Schutz der eingetragene Wortmarke "Kniffel" auswirken könnte.
Die Kanzlei24 IP Law Group fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Empfehlung:
Sollten Sie ebenfalls durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei 24 IP Law Group betroffen sein, unterzeichnen sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen
Die Anwaltskanzlei 24 IP Law Group vertritt die Interessen der Schmidt Spiele GmbH , welche Inhaberin der Rechte an der beim europäischen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke "Kniffel" ist. Die Kanzlei 24 IP Law Group verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen der Rechte an dieser Marke durchgesetzt werden sollen.
Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene hätte Würfelspiele online unter der Bezeichnung "Kniffel" zum Verkauf angeboten, ohne eine Zustimmung der Abmahnerin zur Nutzung der Marke zu haben. Durch das Anbieten dieser Würfelspiele unter dieser Bezeichnung bestehe die Gefahr einer Verwechslung, welche sich negativ auf den Schutz der eingetragene Wortmarke "Kniffel" auswirken könnte.
Die Kanzlei24 IP Law Group fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Empfehlung:
Sollten Sie ebenfalls durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei 24 IP Law Group betroffen sein, unterzeichnen sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- die Markenrechtsverletzung eingestehen
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen