Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Image Professionals GmbH wegen unberechtigter Bildnutzung

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (146 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Image Professionals GmbH wegen unberechtigter Bildnutzung

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnkanzlei bekannt. Sie verschickte eine Abmahnung im Namen der Image Professionals GmbH wegen einer angeblichen Verletzung der Urheberrechte der Firma.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, Bilder der Image Professionals GmbH illegal im Internet verwendet zu haben, ohne dass er die erforderliche Lizenz besaß. Ohne Zustimmung der Image Professionals GmbH sei eine Verwendung seiner Fotos nicht gestattet, da für die Nutzung eine Lizenzvereinbarung notwendig sei. Somit läge eine unzulässige Vervielfältigung gem. §16 UrhG und eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des  §19a UrhG vor. Zudem handele es sich bei den Fotos um Lichtbildwerke, die gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG geschützt sind. Diese Vorwürfe stellen nach Ansicht der Kanzlei Waldorf Frommer Verstöße gegen die urheberrechtlichen Vorschriften dar.

Daher macht die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer folgende Ansprüche geltend:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Zahlung der Abmahnkosten
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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