Abmahnung des Rechtsanwalts Scholz im Auftrag der Handy Deutschland GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (133 mal gelesen)
Abmahnung des Rechtsanwalts Scholz im Auftrag der Handy Deutschland GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs

Rechtsanwalt Scholz aus Hannover vertritt die Interessen der Handy Deutschland GmbH, welche über ihren Online-Shop zahlreiche Handys mit oder ohne einen entsprechenden Vertrag anbietet. RA Scholz richtet sich nun mit einer Abmahnung an einen unternehmerischen Händler, der mit der Handy Deutschland GmbH im Wettbewerb steht..

Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass der Betroffene im Rahmen eines Verkaufsangebots eines Handys die Preisangabe inklusive dem Zusatz "inkl. Mehrwertsteuer" beworben habe, obwohl das Handy der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG unterfalle und daher die Mehrwertsteuer auf der Rechnung nicht ausgewiesen werde. Dadurch würden Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt seien, über den wahren Gesamtpreis potenziell in die irregeführt, da sich davon ausgehen würden, dass sie lediglich den Nettobetrag entrichten müssen. Eine weitere unlautere Handlung nach § 5 Abs. 1 Ziffer 2 UWG bestehe darin, dass der Abgemahnte die Bezahloptionen "Auf Rechnung" und "Lastschrift" angeboten hätte, ohne diese letztlich zu akzeptieren. Darin sieht der Rechtsanwalt Verstöße gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

Rechtsanwalt Scholz fordert wegen dieser Verstöße den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem verlangt er die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, die sich an einem Gegenstandswert von 25.000 Euro bemessen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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