Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Rabeneick und Schellenberg im Auftrag von "LederPuschenWelt" wegen Widerrufsbelehrungen

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (91 mal gelesen)
Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Rabeneick und Schellenberg aus Paderborn im Auftrag von "LederPuschenWelt" wegen
Versäumnis der Widerrufsbelehrung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Rabeneick und Schellenberg aus Paderborn vertreten die Interessen einer Händlerin, welche online auf der Plattform Etsy.com unter dem Namen "LederPuschenWelt" Produkte aus dem Bereich Lederpuschen und Krabbelschuhe sowie Bündchenstoff vertreibt. Die Rechtsanwaltskanzlei Rabeneick und Schellenberg verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Verkäufer in seinen Angeboten keine Angaben zum Widerrufsrecht der Verbrauchers aufgenommen habe.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Schadensersatzzahlung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eine darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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