Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Rabeneick und Schellenberg im Auftrag von "LederPuschenWelt" wegen Widerrufsbelehrungen
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (91 mal gelesen)
Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Rabeneick und Schellenberg aus Paderborn im Auftrag von "LederPuschenWelt" wegen
Versäumnis der Widerrufsbelehrung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Rabeneick und Schellenberg aus Paderborn vertreten die Interessen einer Händlerin, welche online auf der Plattform Etsy.com unter dem Namen "LederPuschenWelt" Produkte aus dem Bereich Lederpuschen und Krabbelschuhe sowie Bündchenstoff vertreibt. Die Rechtsanwaltskanzlei Rabeneick und Schellenberg verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Verkäufer in seinen Angeboten keine Angaben zum Widerrufsrecht der Verbrauchers aufgenommen habe.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Schadensersatzzahlung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Versäumnis der Widerrufsbelehrung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Rabeneick und Schellenberg aus Paderborn vertreten die Interessen einer Händlerin, welche online auf der Plattform Etsy.com unter dem Namen "LederPuschenWelt" Produkte aus dem Bereich Lederpuschen und Krabbelschuhe sowie Bündchenstoff vertreibt. Die Rechtsanwaltskanzlei Rabeneick und Schellenberg verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Verkäufer in seinen Angeboten keine Angaben zum Widerrufsrecht der Verbrauchers aufgenommen habe.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Schadensersatzzahlung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.