Filesharing - Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Kill the Boss 2"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (79 mal gelesen)
Filesharing - Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Kill the Boss 2"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnkanzlei bekannt. Sie verschickte kürzlich ein Schreiben, indem das Filesharing des Films "Kill the Boss 2" abgemahnt wird.

"Kill the Boss 2" ist eine US-amerikanische Filmkomödie von Sean Anders aus dem Jahr 2014 und die Fortsetzung des Films "Kill the Boss".

Der Film handelt von Nick, Kurt und Dale, die nach ihrer Leidenszeit als von ihren Bossen schikanierte Angestellte nun selbst Unternehmer geworden sind. Für ihre erste Erfindung, einen multifunktionalen Duschkopf, finden sie auf Anhieb einen reichen Vertriebspartner, in ihm aber auch ihren Meister, der sie in den Ruin treibt. Um ihre Investition und die Kontrolle über ihre Firma zurückzubekommen, versuchen die drei Freunde, den erwachsenen Sohn ihres intriganten Geschäftspartners zu entführen.

Dem vom der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Film zum Download bereitgestellt zu haben.

Aufgrund dieses Verstoßes fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls wird ein Lizenzschaden sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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