Markenrechtliche Abmahnung der Bird & Bird LLP Rechtsanwälte im Auftrag der CrossFit Inc. wegen der Marke "CROSSFIT"

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (93 mal gelesen)
Abmahnung der Bird & Bird LLP Rechtsanwälte aus London im Auftrag der CrossFit Inc. wegen der Verletzung der Rechte an der Marke "CROSSFIT"

Die Bird & Bird LLP Rechtsanwälte aus London verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der CrossFit Inc. durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der geschützten Wortmarke  "CROSSFIT". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online sog. Knee Sleeves zum Verkauf angeboten zu haben und hierbei zur Anpreisung des Verkaufsangebots die Bezeichnung "CROSSFIT" verwendet zu haben. Nach Ansicht der Bird & Bird LLP. Rechtsanwälte stelle dies eine Markenrechtsverletzung dar.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der Bird & Bird LLP Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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