Abmahnung: Kanzlei Zierhut IP mahnt für Zapf Creation wegen Baby Born ab

16.11.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (71 mal gelesen)
Die Kanzlei Zierhut IP aus München mahnt für die Zapf Creation AG aus Rödental angebliche Markenrechtsverletzungen der Marke "Baby born" ab.

Die Kanzlei Zierhut IP aus München mahnt für die Zapf Creation AG aus Rödental angebliche Markenrechtsverletzungen der Marke "Baby born" ab.

Über die Zapf Creation AG:

Die Zapf Creation AG aus Rödental ist Inhaberin diverser Puppenmarken. Zu diesen Marken gehören unter anderem "Baby Annabell", "Heidi" und "Dolly Moda".
Zudem ist die Zapf Creation AG auch Inhaberin der Wortmarke "Baby born", welche beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingetragen ist.
Das Markenzeichen "Baby born" ist unter anderem in der Warenklasse 28, also als Zubehör für Spielzeugpuppen, geschützt.

Inhalt der Abmahnung:

Den Abgemahnten wird vorgeworfen im Internet auf verschiedenen Plattformen (eBay, eBay Kleinanzeigen, Kasuwa, Etsy) selbstgenähte Puppenkleidung zum Kauf angeboten zu haben. Dabei hätten die Abgemahnten in der Produktbeschreibung und in der Produktüberschrift stets den Begriff "Baby born" verwendet. Bei diesen dort angebotenen Artikeln handele es sich aber nicht um Originalware der Zapf Creation AG. Es sei somit unzulässig gewesen den Markennamen "Baby born" zu verwenden.

Forderungen der Abmahnung: 

Die Kanzlei Zierhut IP fordert die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin verlangt die Kanzlei im Namen der Zapf Creation AG von den Abgemahnten die Zahlung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz (zusammen 2.305,40 Euro).

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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