Abmahnung: Die Pumpkin and Honey Bunny UG lässt wegen Marke "Stormriders" abmahnen

13.10.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (72 mal gelesen)
Die Kanzlei Meissner & Meissner aus Berlin mahnt im Auftrage der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) wegen Verletzungen der Marke "Stormriders" ab.

Die Kanzlei Meissner & Meissner aus Berlin mahnt im Auftrage der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) wegen Verletzungen der Marke "Stormriders" ab.

Über die Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt):
Die Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin treibt Handel mit Textilien sowie dem Erwerb und der Verwertung von gewerblichen Schutzrechten.
Sie ist Inhaberin diverser Marken, wie u.a. "PARTYANIMAL", "BRLN", "HNY" oder auch der Wortmarke "Stormriders" für Bekleidung.

Inhalt der Abmahnung:
Inhalt der durch die Kanzlei Meissner & Meissner ausgesprochenen Abmahnung, ist der Vorwurf des Anbietens von Bekleidung mit der Bezeichnung "Stormriders" im Internet.
Die im Internet angebotene Ware sei keine Originalware der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) gewesen. Auch sei der Händler nicht im Besitz einer entsprechenden Lizenz zum Anbieten der Ware gewesen.
Die Kanzlei Meissner & Meissner verlangt in der Abmahnung Auskunft zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs. Ebenso fordert sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit dem Inhalt der Verpflichtung zur Zahlung von 5.100 Euro bei jedem zukünftigen Verstoß.
Zusätzlich wird die Erstattung von Anwaltsgebühren (nach einem Streitwert von 50.000 Euro) i.H.v. 1.777 Euro gefordert.

Wer Abmahngefährdet ist:
Abmahngefährdet sind vor allem Onlinehändler (z.B. auf Amazon, eBay, usw.), die Bekleidung oder ähnliche Artikel mit der Bezeichnung "Stormriders" anbieten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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