Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der T&D Versand GbR wegen Fehlens eines OS-Links

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (81 mal gelesen)
Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Auftrag von T&D Versand GbR aus Kaufbeuren wegen der Verwendung der Bezeichnung Fehlens eines OS-Links

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der T&D Versand GbR. Sie verschicken nun Abmahnschreiben an Großhändler, welche online auftreten und daher mit der T&D Versand GbR im Wettbewerb stehen. Nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung betroffenen gegen die wettbewerbsrechtlichen Gesetzesvorgaben. Gerügt wird die Missachtung von Pflichten, welche sich aus der europäischen ODR-Verordnung ergeben. Der Unternehmer muss über das Online-Streitbeilegungsverfahren unterrichten und einen klickbaren Hyperlink zur OS-Plattform zur Verfügung stellen. Dieser Pflicht sei der durch die Abmahnung betroffenen nicht nachgekommen. Dies stelle nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, welcher Ansprüche der T&D Versand GbR begründen würde.

Die FAREDS Rechtsanwälte fordern im Namen der T&D Versand GbR von den durch die Abmahnungen betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie keine Rechtsverletzung verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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