Abmahnung A|L|P Rechtsanwälte im Auftrag der HSV Fußball AG wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (195 mal gelesen)
Abmahnung der A|L|P Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der HSV Fußball AG wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs.
Die A|L|P Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der HSV Fußball AG. Derzeit richten sie sich mit Abmahnungen an Personen, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu Fußballspielen des HSV im Internet verkauft haben sollen.
Beim Kauf von Fußballtickets des HSV akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und sie öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen zum Kauf anzubieten. Genau dies soll der durch die Abmahnung betroffene allerdings getan haben.
Die A|L|P Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die A|L|P Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der HSV Fußball AG. Derzeit richten sie sich mit Abmahnungen an Personen, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu Fußballspielen des HSV im Internet verkauft haben sollen.
Beim Kauf von Fußballtickets des HSV akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und sie öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen zum Kauf anzubieten. Genau dies soll der durch die Abmahnung betroffene allerdings getan haben.
Die A|L|P Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.