Markenrechtliche Abmahnung der Brödermann Jahn Rechtsanwälte im Auftrag der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH wegen der Wortmarke "EXPLORER"

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (84 mal gelesen)
Schreiben der Brödermann Jahn Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH wegen der Wortmarke "EXPLORER"

Die Brödermann Jahn Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der Hans Rix Handelsgesellschaft, die Inhaberin der Rechte an der geschützten Wortmarke "EXPLORER" ist. Diese nutzt sie zum Vertrieb von Sportartikeln, insbesondere im Bereich Wassersport. Aktuell verschicken die Brödermann Jahn Rechtsanwälte Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen dieser Markenrechte durchgesetzt werden sollen. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen beim Anbieten von Sportartikeln zum Verkauf die Bezeichnung "EXPLORER" genutzt zu haben, ohne hierzu berechtigt zu sein. Dies stelle nach Ansicht der Brödermann Jahns Rechtsanwälte eine Markenrechtsverletzung dar.

Die Brödermann Jahn Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens gefordert. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der Brödermann Jahn Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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