Abmahnung: Kanzlei CBH mahnt für Curt Maria Medical GmbH ab | FFP2 Maske

25.01.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (74 mal gelesen)
Die CBH Rechtsanwälte mit Sitz in Köln mahnen für die Curt Maria Medical GmbH aus Düsseldorf Anbieter von Mundschutzmasken ab.

Die CBH Rechtsanwälte mit Sitz in Köln mahnen für die Curt Maria Medical GmbH aus Düsseldorf Anbieter von Mundschutzmasken ab.

Über die Curt Maria Medical GmbH:

Die Curt Maria Medical GmbH aus Düsseldorf hat sich nach eigenen Angaben auf die Produktion und den Vertrieb von medizinischen Produkten spezialisiert. Zu diesen medizinischen Produkten gehören insbesondere auch Mundschutzmasken.

Inhalt der Abmahnung: 

Die CBH Rechtsanwälte werfen im Namen der Curt Maria Medical GmbH Onlinehändlern von Mundschutzmasken vor, diese fälschlich als FFP2 Masken zu bewerben. Die Masken in den betreffenden Online-Shops würden als FFP2 Masken beworben, tatsächlich würde es sich aber lediglich um "Community Masken" handeln. Diese Masken würden keine besondere Zertifizierung (im Gegensatz zu FFP2 Masken) aufweisen. Das von den CBH Rechtsanwälten gerügte Verhalten der Online-Shop Betreiber, stelle somit eine irreführende Werbung dar.

Da die Onlinehändler Mitbewerber der Curt Maria Medical GmbH seien, bestehe auch ein entsprechendes Wettbewerbsverhältnis.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die CBH Rechtsanwälte fordern die Abgemahnten Online-Shop Betreiber im Namen der Curt Maria Medical GmbH auf, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Eine solche Unterlassungserklärung sieht für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe vor. Zudem sollen die Abgemahnten Anwaltskosten in Höhe von ca. 1.295 Euro (nach einem Streitwert von 20.000 Euro) zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Autor dieses Rechtstipps

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