Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalt Scholz im Auftrag der Handy Deutschland GmbH wegen fehlender Mehrwertsteuer-Angabe (MwSt)

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (96 mal gelesen)
Abmahnung des Rechtsanwalt Scholz aus Hannover im Auftrag der Handy Deutschland GmbH wegen fehlender Mehrwertsteuer-Angabe (MwSt)

Rechtsanwalt Scholz aus Hannover vertritt die Interessen der Handy Deutschland GmbH, welche über ihren Online-Shop zahlreiche Handys mit oder ohne einen entsprechenden Vertrag anbietet. RA Scholz richtet sich nun mit Abmahnungen an unternehmerische Händler, die auf eBay auftreten und hierbei nach seiner Ansicht ein wettbewerbswidriges Verhalten aufweisen.

Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass der Betroffene im Rahmen eines Verkaufsangebots eines Produkts gegen die Preisangabenverordnung verstoße hat. Die Produkte werden ohne eine Angabe zur Mehrwertsteuer (MwSt) zum Verkauf angeboten.

RA Scholz fordert daher im Namen der Handy Deutschland GmbH von den durch die Abmahnungen betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Empfehlung:

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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