Markenrechtliche Abmahnung der Tavanti & Redeker Rechtsanwälte im Auftrag der CU Entertainment & Gastro GmbH wegen "Coyote Ugly" und "Coyote Girls"

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (89 mal gelesen)
Abmahnung der Tavanti & Redeker Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Berlin im Auftrag der CU Entertainment & Gastro GmbH aus Mayer wegen Verletzungen der Rechte an den Marken "Coyote Ugly" und "Coyote Girls"

Die Tavanti & Redeker Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen der CU Entertainment & Gastro GmbH, welche Inhaberin der Markenrechte an "Coyote Ugly" und "Coyote Girls" ist. Sie verschicken derzeit Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Betroffene hab die Bezeichnung "Coyote Ugly Girls" benutzt, wodurch eine Verletzung an den oben genannten Marken eintrat. Gleichzeitig soll hierin ein Verstoß gegen § 3a UWG liegen und somit auch eine Wettbewerbsverletzung gegeben sein.

Die Tavanti & Redeker Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird zudem Auskunft über Art und Umfang der Benutzung gefordert.  Außerdem wird der Ersatz der Anwaltskosten der Tavanti & Redeker Rechtsanwälte gefordert.

Empfehlung:

Sollten sie auch von einer Abmahnung der Tavanti & Redeker Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • eine Rechtsverletzung eingestehen und
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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