Neue Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller im Auftrag von Rainer Deyhle wegen unverschlüsselter Verwendung des Webanalyse-Dienstes "Google Analytics"
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (85 mal gelesen)
Abmahnung der Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg im Auftrag von Rainer Deyhle wegen der Nutzung des Webanalyse-Dienstes "Google Analytics", ohne die IP-Adressen der Webseitenbesucher zu anonymisieren.
Erneut versenden die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg Abmahnung im Auftrag von Reiner Deyhle wegen Nutzung des Analyse-Dienstes "Google Analytics" Abmahnungen. Das Vorgehen der Rechtsanwälte ist bereits seit einigen Monaten bekannt. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Webanalyse-Dienst zu nutzen, ohne den Quellcode-Zusatz "anonymizeIP" in ihre Webseite einzubinden. So werden die IP-Adressen der Webseitenbesucher unverschlüsselt an "Google-Analytics" übersendet.
"Bei der IP-Adresse handelt es sich um ein personenbezogenes Datum. Die mittels des Überwachungsinstruments Google Analytics vorgenommene Nutzung und Übermittlung der personenbezogenen IP-Adresse des Klägers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in Gestalt des informationellen Selbstbestimmungsrechts dar", schreiben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller in der Abmahnung. Zum Beweis ist dem Abmahnschreiben ein Screenshot des Quellcodes der Webseite beigefügt.
Rainer Deyhle wurde bereits vor einiger Zeit mir seiner Firma CREDICON Ltd. bekannt. Auch diese verschickte für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen der unverschlüsselte Übermittlung von IP-Adressen durch die Nutzung von "Google-Analytics" Abmahnungen an Webseiten-Betreiber. Den nun von den Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter Beller verschickten Abmahnschreiben, geht regelmäßig die Kontaktaufnahme von Rainer Deyhle mit dem Webseitenbetreiber durch Email voraus. In diesen weist Rainer Deyhle bereits auf die nach seiner Ansicht begangene Rechtsverletzung hin und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Die Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter Beller fordern in ihren Abmahnungen ebenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine vorformulierte Erklärung ist dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung von Rainer Deyhle betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Erneut versenden die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg Abmahnung im Auftrag von Reiner Deyhle wegen Nutzung des Analyse-Dienstes "Google Analytics" Abmahnungen. Das Vorgehen der Rechtsanwälte ist bereits seit einigen Monaten bekannt. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Webanalyse-Dienst zu nutzen, ohne den Quellcode-Zusatz "anonymizeIP" in ihre Webseite einzubinden. So werden die IP-Adressen der Webseitenbesucher unverschlüsselt an "Google-Analytics" übersendet.
"Bei der IP-Adresse handelt es sich um ein personenbezogenes Datum. Die mittels des Überwachungsinstruments Google Analytics vorgenommene Nutzung und Übermittlung der personenbezogenen IP-Adresse des Klägers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in Gestalt des informationellen Selbstbestimmungsrechts dar", schreiben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller in der Abmahnung. Zum Beweis ist dem Abmahnschreiben ein Screenshot des Quellcodes der Webseite beigefügt.
Rainer Deyhle wurde bereits vor einiger Zeit mir seiner Firma CREDICON Ltd. bekannt. Auch diese verschickte für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen der unverschlüsselte Übermittlung von IP-Adressen durch die Nutzung von "Google-Analytics" Abmahnungen an Webseiten-Betreiber. Den nun von den Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter Beller verschickten Abmahnschreiben, geht regelmäßig die Kontaktaufnahme von Rainer Deyhle mit dem Webseitenbetreiber durch Email voraus. In diesen weist Rainer Deyhle bereits auf die nach seiner Ansicht begangene Rechtsverletzung hin und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Die Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter Beller fordern in ihren Abmahnungen ebenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine vorformulierte Erklärung ist dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung von Rainer Deyhle betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Rechtsverletzung eingestehen
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.