Abmahnung: RAe Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum mahnen für die Time Gate GmbH ab | Marke SAM

08.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (48 mal gelesen)
Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum mahnen für die Time Gate GmbH a Markenrechtsverletzungen an der Marke „SAM“ ab.

Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum aus Köln, mahnen für die Time Gate GmbH aus Köln (Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH), wegen Markenrechtsverletzungen an der Marke „SAM“ ab.

Inhalt der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum mahnen den Betreiber eines Online-Shops für Kleidung ab. Der Betreiber des Online-Shops würde vier verschiedene Kleidungsstücke mit der Bezeichnung SAM anbieten (beispielsweise „SAM Regular Pants“). Die Marke „SAM“ genieße aber als eingetragene Wortmarke (Nr. 2004517) markenrechtlichen Schutz für Bekleidungsstücke. Inhaberin der Marke „SAM“ sei die Time Gate GmbH als Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH. Der Abgemahnte habe Kleidungsstücke mit dem Zeichen „SAM“ in seinem Online-Shop zum Kauf angeboten, ohne eine Nutzungsberechtigung hierfür zu haben und somit eine Markenrechtsverletzung begangen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Laut Abmahnung würden der Time Gate GmbH auf Grund der Markenrechtsverletzung seitens des Abgemahnten, umfassende zivilrechtliche Ansprüche zustehen. Der Abgemahnte wird aufgefordert eine vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zudem wird Auskunft über Art und Umfang der Markennutzung verlangt. Der Abgemahnte soll für die Markenrechtsverletzung einen Gesamtbetrag von 4.273,40 Euro zahlen. Der Gegenstandswert belaufe sich auf 300.000,00 Euro (4x 75.000,00 Euro). Die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum stellt dem Abgemahnten in Aussicht, bei fristgerechter Zahlung und Unterzeichnung auf weitere Ansprüche zu verzichten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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