Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Alt Kemmler Kowalski Rechtsanwälte wegen Schein-Privatverkäufen auf eBay.de

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (116 mal gelesen)
Abmahnung der Alt Kemmler Kowalski Rechtsanwälte aus Fulda wegen Schein-Privatverkäufen auf eBay.de

Die Alt Kemmler Kowalski Rechtsanwälte vertreten die Interessen eines Händlers, welcher online als gewerblicher Händler auftritt. Sie verschickten nun für diesen eine Abmahnung an eine Person, welcher auf der Verkaufsplattform eBay Schuhe vertreibt. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibt, jedoch privat auftrete. Durch dieses Auftreten als "Schein"-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.

Durch das Schreiben wird die  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem Ersatz für die bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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