Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für LEONINE Licensing AG - "Unhinged - Außer Kontrolle"

17.12.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (50 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für LEONINE Licensing AG - "Unhinged - Außer Kontrolle"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben im Auftrag der LEONINE Licensing AG. indem das Filesharing des Films "Unhinged - Außer Kontrolle" abgemahnt wird.

"Unhinged - Außer Kontrolle" ist ein US-amerikanischer Action-Thriller von Derrick Borte aus dem Jahr 2020.

Der Film zeigt Rachel, die an einer Ampel mit einem fremden Autofahrer aneinandergerät. Obwohl seine Ampel grün anzeigt, ignoriert er das Signal. Als sie hupend an ihm vorbeizieht, wird sie zur Zielscheibe eines wütenden Mannes, der offensichtlich nichts mehr zu verlieren hat. Der Fremde will ein letztes Zeichen in der Welt setzen, indem er ihr eine Reihe tödlicher Lektionen beibringt. Was folgt, ist ein gefährliches Katz- und Mausspiel, das beweist, dass man nie weiß, neben wem man wirklich fährt.

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Filmes vorgeworfen.

Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls wird ein Lizenzschaden geltend gemacht und die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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