Abmahnung: Kanzlei Sarwari mahnt für Berlin Media Art wegen Filesharing ab

09.11.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (71 mal gelesen)
Die Kanzlei Sarwari aus Hamburg mahnt für die Berlin Media Art JT e.K. wegen angeblichem Filesharing des Pornofilms "Elen Million - Verrückt nach Sex" ab.

Die Kanzlei Sarwari aus Hamburg mahnt für die Berlin Media Art JT e.K. wegen angeblichem Filesharing des Pornofilms "Elen Million - Verrückt nach Sex" ab.

Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung der Kanzlei Sarwari für die Berlin Media Art JT e.K., erhebt die Kanzlei den Vorwurf, der betroffene Anschlussinhaber habe eine Urheberrechtsverletzung begangen, indem er den Pornofilm "Elen Million - Verrückt nach Sex" über Filesharing Tauschbörsen im Internet zum Upload bereitgestellt habe. Rechteinhaber und Produzent des Films sei nach eigenen Angaben die Berlin Media Art JT e.K..
In der Abmahnung wird zudem ausgeführt, die Berlin Media Art JT e.K. habe erhebliche Einbußen durch die nicht erlaubte Vervielfältigung und Verbreitung ihrer Filme im Internet.
Um dieser rechtswidrigen Verbreitung entgegenzuwirken habe man die Firma "CS Electronic-IT" mit der Recherche von Urheberrechtsverletzungen auf verschiedenen Internettauschbörsen beauftragt. Auf diesem Wege habe man auch den hier betroffenen Anschlussinhaber ausfindig gemacht.

Forderungen der Abmahnung:

Die Kanzlei Sarwari fordert im Namen der Berlin Media Art JT e.K. den betroffenen Anschlussinhaber auf:

- eine Unterlassungserklärung abzugeben

- eine Zahlung in Höhe von etwa 872 Euro an die Berlin Media Art zu leisten

- im Falle einer schnellen Erledigung der Angelegenheit seitens des Abgemahnten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 650 Euro zu akzeptieren.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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