Filesharing „Bernadette“: Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

26.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (45 mal gelesen)
Filesharing „Bernadette“: Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

„Bernadette“ ist eine Tragikomödie von Richard Linklater aus dem Jahr 2019.


Über den Film:

Bernadette Fox lebt mit ihrem Ehemann Elgie Branch, ihrer Tochter Bee und einem Golden Retriever namens Ice Cream zusammen. Einst war Bernadette eine viel gepriesene Architektin, weshalb sie eine Sonnenbrille trägt, um nicht erkannt zu werden.

Elgie arbeitet bei Microsoft und entwickelt dort „Samantha 2“, einen selbstklebenden Patch, der, an die Stirn geheftet, die Gedanken auf den Bildschirm übertragen kann.

Nach dem Verschwinden ihrer Mutter macht sich die 15-jährige Bee auf die Suche nach ihr und erfährt hierbei Dinge über deren schwierige Vergangenheit, von denen sie nichts wusste.


Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:

Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film „Bernadette“ im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.

Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
 


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