Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Schlösser im Auftrag von "s.media"  wegen unerlaubter Vervielfältigung von Fotografien

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (83 mal gelesen)
Abmahnung des Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt im Auftrag einer Fotografin, die unter PIXELIO als s.media auftritt, wegen unerlaubter Vervielfältigung geschützter Fotografien.

Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt vertritt die Interessen der Fotografin Gabi Schmidt, welche auf der Bildagentur-Seite "Pixelio" unter dem Namen "s.media" auftritt. RA Schlösser verschickt nun Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Betroffene hätte unerlaubterweise Fotos, deren Urheber Gabi Schmidt ist,  auf Internetseiten vervielfältigt. Die Nutzungsbedingungen der Agentur Pixelio besagen, dass der Nutzer von Werken durch diese Seite in der für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit dem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen hat:

"© Fotografenname / PIXELIO' "

Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien müsse zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.

Diesen Erfordernissen sei der von der Abmahnung betroffenen nicht nachgekommen. Es wird vorgetragen, dass weder am Bild direkt noch am Seitenende ein entsprechender Urhebervermerk zugunsten von Frau Schmidt vorhanden war, obwohl dies nach den Lizenzbedingungen von PIXELIO zwingend erforderlich ist. Dies stelle nach Ansicht des RA Schlösser eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der §§ 13, 19a, 23 UrhG dar.

RA Schlösser verlangt aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch wird Beseitigung der Rechtsverletzung und Auskunft über den Umfang der Nutzung des urheberrechtlich geschützten Fotos verlangt. Daneben wird Schadensersatz und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.

Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung des RA Schlösser betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.

Empfehlung:

Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • die Urheberrechtsverletzung eingestehen
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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