Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen "This is Us"
Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
wegen der TV-Serie
"This is Us - Das ist Leben".
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer soll sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit wird von der Kanzlei Waldorf Frommer regelmäßig gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages angeboten.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der meist vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich teilweise auf das komplette Repertoire der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Auch soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens für jeden Fall des Verstoßes gegen eine solche Unterlassungserklärung oftmals zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Autor dieses Rechtstipps

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Das OLG Köln (OLG Köln, Beschluss vom 11. November 2010, Az. 6 W 157/10, abrufbar unter http://openjur.de/u/60022.html) hat in einer aktuellen Entscheidung erneut beschlossen, dass Unterlassungserklärungen wirksam auch modifiziert und erweitert ...





Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2011
Wer eine gewerblich nicht tätige Person abmahnt und in der Abmahnung u.a. darauf hinweist, dass eine Änderung der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu einer Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung führe, weist dem Abgemahnten keinen...
Abmahnungen sind gerade in Zeiten des Online-Handels an der Tagesordnung. Bevor man darauf reagier und ggf. sogar eine Unterlassungserklärung unterschreibt, sollte man die Abmahnung sorgfältig prüfen lassen. ...
Regelmäßig verlangen die abmahnenden Rechteinhaber bzw. deren Rechtsanwälte mit der Abmahnung eine Unterwerfungs- bzw. Unterlassungserklärung (UE). I. Die „klassische“ Unterlassungserklärung Ein Rechtsverletzer kann immer dann auf ...