Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der MAXXmarketing GmbH wegen Wettbewerbsverstößen

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (221 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der MAXXmarketing GmbH wegen Wettbewerbsverstößen

Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg vertritt die Interessen der MAXXmarketing GmbH aus München, welche eine Internetagentur ist, die die Erstellung, Vermarktung und Betreuung von Webseiten anbietet. Die Kanzlei Hild & Kollegen verschickte nun eine Abmahnung an eine Agentur, die vor allem mobile Applikationen entwickelt.

Der von der Abmahnung betroffenen Agentur wird vorgeworfen, dass ihre Werbung unlauter sei, denn eine der Überschriften laute "DSGVO". Nach Ansicht der Kanzlei Hild & Kollegen wird damit die Erbringung von Rechtsdienstleistungen angeboten. Dies sei ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1, 3a UWG in Verbindung mit § 3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz), eine Marktverhaltensregel. Rechtsdienstleistungen seien gemäß § 5 RDG nur im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn diese als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehöre.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, die sich an einem Gegenstandswert von 10.000 Euro bemessen, verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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