Schreiben der CJCH Solicitors|unlizenzierte Nutzung von Software

29.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (71 mal gelesen)
Die Kanzlei CJCH Solicitors verschickte kürzlich ein Schreiben für die Dassault Systèmes SolidWorks Corp. wegen unlizenzierter Nutzung von Computersoftware.

Die Kanzlei CJCH Solicitors verschickte kürzlich ein Schreiben für die Dassault Systèmes SolidWorks Corp. wegen unlizenzierter Nutzung von Computersoftware.

Inhalt des Schreibens:


Die Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff vertritt die Interessen der Dassault Systèmes SolidWorks Corp., welche Inhaberin der Urheberrechte an dem 3D-CAD-Programm SOLIDWORKS ist. Sie verschickten nun in ihrem Namen ein Schreiben wegen der angeblich unlizenzierten Nutzung von SOLIDWORKS, SOLIDWORKS Simulation, SOLIDWORK Composer und SOLIDWORK Produktdatenmanagement. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene die Software in seinem Unternehmen gebrauche, ohne die dafür erforderlichen Lizenz, d.h. ohne die erforderliche Genehmigung durch die Dassault Systèmes oder einem autorisierten Vertriebspartner zu haben. Das Schreiben enthält eine Tabelle, aus welcher sich das Datum, sowie die MAC Adressen und Domainnamen der angeblich urheberrechtswidrigen Nutzung ergeben.

Forderung aus dem Schreiben:

Die Kanzlei CJCH fordert in ihrem Schreiben lediglich zur Stellungnahme auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Laut Schreiben, soll dieses dem betroffenen Unternehmen dazu dienen "die Art des Vorwurfs gegen das Unternehmen einzuschätzen".

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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