Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der reFX Audio Software Inc. wegen Filesharing
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (142 mal gelesen)
Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der reFX Audio Software Inc. wegen Filesharing
Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt die Interessen der reFX Audio Software Inc. Aktuell verschickte diese eine Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Software.
Gefordert werden von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt die Interessen der reFX Audio Software Inc. Aktuell verschickte diese eine Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Software.
Gefordert werden von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
- Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags sowie eines Vergleichs
- Ersatz der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 66.000,00€
- Schadensersatz
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.