Abmahnung: Deutsche Umwelthilfe e.V. mahnt wegen Werbeanzeigen für Immobilien ab | fehlender Energieausweis

03.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (50 mal gelesen)
Der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. mahnt wegen Werbeanzeigen für Wohnobjekte ab, bei denen verpflichtende Angaben zur energetischen Qualität des Gebäudes fehlen.

Der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. mahnt wegen Werbeanzeigen für Wohnobjekte ab, bei denen verpflichtende Angaben zur energetischen Qualität des Gebäudes fehlen.

Über die Deutsche Umwelthilfe:

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ist eine deutsche Umwelt-, Natur-, und Verbraucherschutzorganisation. Die DUH hat ihren Sitz in Hannover. Die als gemeinnützig anerkannte Organisation ist ein klageberechtigter Verbraucherschutzverband nach dem Unterlassungsklagegesetz.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird von der Deutschen Umwelthilfe vorgeworfen, mit einer Werbeanzeige Wohnobjekte beworben zu haben, ohne verpflichtende Angaben zu machen. In der Werbeanzeige habe der Abgemahnte es unterlassen, notwendige Abgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu machen. Konkret soll der Abgemahnte keine Angaben über die wesentlichen Energieträger für die Heizung, sowie die Art des Energieausweises für das beworbene Gebäude gemacht haben. Diese Angaben seien aber wesentliche Informationen im Sinne des § 5a UWG. Solche Informationen dürften Verbrauchern nicht vorenthalten werden. Auf Grund der fehlenden Angaben zu der energetischen Qualität des Gebäudes, habe der Abgemahnte wettbewerbswidrig gehandelt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße des Abgemahnten, die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden (hier DUH) vor. Zudem soll der Abgemahnte Abmahnkosten in Höhe von 228,02 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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