Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Marquardt Rechtsanwälte im Auftrag der VSM GmbH wegen fehlender Angaben zur Herstellergarantie

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (121 mal gelesen)
Abmahnung der Marquardt Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag der VSM GmbH wegen fehlender Angaben zur Herstellergarantie

Die Marquardt Rechtsanwälte aus Bremen vertreten die Interessen der VSM GmbH, welche auf nationaler Ebene die Marken Singer, Husqvarna Viking und Pfaff vertreiben. Die Marquardt Rechtsanwälte richten sich nun mit Abmahnungen an unternehmerische Händler, die auf eBay auftreten und hierbei nach seiner Ansicht ein wettbewerbswidriges Verhalten aufweisen.

Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass der Betroffene im Rahmen eines Verkaufsangebots eines Produkts, welches über eine gesonderte Herstellergarantie verfügt, den Verbraucher nicht ausreichend über diese informieren würde. Hierzu gehört auch ein Verweis darauf, dass dem Käufer diese Herstellergarantie neben den normalen Gewährleistungsrechten zusteht.

Die Marquardt Rechtsanwälte fordern daher im Namen der VSM GmbH von den durch die Abmahnungen betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Empfehlung:

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1421)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle