Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Marquardt Rechtsanwälte im Auftrag der VSM GmbH wegen fehlender Angaben zur Herstellergarantie
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (121 mal gelesen)
Abmahnung der Marquardt Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag der VSM GmbH wegen fehlender Angaben zur Herstellergarantie
Die Marquardt Rechtsanwälte aus Bremen vertreten die Interessen der VSM GmbH, welche auf nationaler Ebene die Marken Singer, Husqvarna Viking und Pfaff vertreiben. Die Marquardt Rechtsanwälte richten sich nun mit Abmahnungen an unternehmerische Händler, die auf eBay auftreten und hierbei nach seiner Ansicht ein wettbewerbswidriges Verhalten aufweisen.
Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass der Betroffene im Rahmen eines Verkaufsangebots eines Produkts, welches über eine gesonderte Herstellergarantie verfügt, den Verbraucher nicht ausreichend über diese informieren würde. Hierzu gehört auch ein Verweis darauf, dass dem Käufer diese Herstellergarantie neben den normalen Gewährleistungsrechten zusteht.
Die Marquardt Rechtsanwälte fordern daher im Namen der VSM GmbH von den durch die Abmahnungen betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Empfehlung:
Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Marquardt Rechtsanwälte aus Bremen vertreten die Interessen der VSM GmbH, welche auf nationaler Ebene die Marken Singer, Husqvarna Viking und Pfaff vertreiben. Die Marquardt Rechtsanwälte richten sich nun mit Abmahnungen an unternehmerische Händler, die auf eBay auftreten und hierbei nach seiner Ansicht ein wettbewerbswidriges Verhalten aufweisen.
Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass der Betroffene im Rahmen eines Verkaufsangebots eines Produkts, welches über eine gesonderte Herstellergarantie verfügt, den Verbraucher nicht ausreichend über diese informieren würde. Hierzu gehört auch ein Verweis darauf, dass dem Käufer diese Herstellergarantie neben den normalen Gewährleistungsrechten zusteht.
Die Marquardt Rechtsanwälte fordern daher im Namen der VSM GmbH von den durch die Abmahnungen betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Empfehlung:
Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.