Abmahnung der Kanzlei von Appen | Jens im Auftrag diverser Fußballvereine wegen Markenrechtsverletzungen

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (143 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei von Appen | Jens im Auftrag diverser Fußballvereine wegen Markenrechtsverletzungen

Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickt aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten diverser deutscher Fußballvereine durchgesetzt werden sollen:

- Hamburger SV
- TSV 1860 München
- VFL Wolfsburg
- VFL Bochum
- Union Berlin

Die Abmahnungen werfen den Betroffenen vor, sie hätten gegen die Markenrechte der Vereine verstoßen, indem sie Produktangebote auf Internethandelsplattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen, Amazon, RedBubble, Spreadshirt, etc. eingestellt hätten. Die angeblichen Verstöße lägen nun darin, dass die Abgemahnten eingetragene Marken, wie beispielsweise "HSV", "TSV 1860", "1860 München", "VFL Wolfsburg", "VFL Bochum" und "1. FC Union Berlin" unerlaubt verwendet hätten. Die genannten Marken und dazugehörigen Vereinslogos seien im Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und daher markenrechtlich geschützt. Ein unerlaubter Gebrauch stelle einen Verstoß gegen § 14 des MarkenG dar. Genau dies rügt die Kanzlei von Appen | Jens in den genannten Abmahnungen.

Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten und die Auskunftserteilung über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe und den erzielten Gewinn gefordert. Zuletzt verlangen die Anwälte noch die Zahlung eines bisher unbezifferten Schadensersatzes.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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