Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des VfB Stuttgart wegen der Marke "VfB Stuttgart"

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (100 mal gelesen)
Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg im Auftrag des VfB Stuttgart
wegen der Verletzung von Rechten an der Marke "VfB Stuttgart".

Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten des VfB Stuttgart durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an den Wortmarken "VfB Stuttgart". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen über die Internetplattform Spreadshirt.de Produkte zum Kauf angeboten und mit den Worten „VfB Stuttgart“ beworben zu haben, ohne dass es sich dabei um Lizenzprodukte des Vereins gehandelt habe. Nur offizielle Lizenzware dürfe jedoch mit den markenrechtlich geschützten Bezeichnungen beworben werden.

Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.

Empfehlung:

Sollten Sie von einer Abmahnung der von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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