Filesharing - Abmahnung Waldorf Frommer: The Way Back - Der lange Weg

23.02.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (46 mal gelesen)
Filesharing - Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films The Way Back - Der lange Weg

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das Filesharing des Films „The Way Back - Der lange Weg“  ab.

Der Film "The Way Back - Der lange Weg" ist ein US-amerikanisches Filmdrama aus dem Jahr 2010 von Regisseur Peter Weir und ist die Literaturverfilmung des Romans Der lange Weg: Meine Flucht aus dem Gulag von Sławomir Rawicz.

In dem Film treffen der Pole Janusz, der Russe Valka, der Amerikaner Mr. Smith und weitere Gefangene in einem sibirischen Arbeitslager zusammen und bilden eine Allianz der Überlebenswilligen. Gemeinsam schmieden sie einen Ausbruchsplan, den sie während eines Eissturms in die Tat umsetzen. Sie setzen sich übermenschlichen Anstrengungen aus, um in ihre jeweilige Heimat zu gelangen. Und es ist ein verlustreicher Weg, der die Gemeinschaft aus Sibirien durch die Wüste Gobi und sogar über das Himalaya führt.

Inhalt und Forderung der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. 

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes und die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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