Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Kong: Skull Island"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (114 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Kong: Skull Island"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films "Kong: Skull Island" abgemahnt wird.

"Kong: Skull Island" ist ein US-amerikanischer Fantasy-Abenteuerfilm von Jordan Vogt-Roberts aus dem Jahr 2017. Der Film erzählt von der fiktiven Figur King Kong. Er handelt von einer Gruppe von Wissenschaftlern, Soldaten und Abenteurern, die Anfang der 1970er Jahre unter Führung von Lieutenant Colonel Packard aufbrechen um eine mysteriöse Insel im Pazifik zu erkunden. Schon bei der Ankunft auf Skull Island werden die Expeditionsteilnehmer mit unerwarteten Gefahren konfrontiert. Bald finden sie heraus, dass ein riesiger Menschenaffe namens Kong auf der Insel haust. Doch von den Eingeborenen erfahren die Neuankömmlinge, dass Kong nicht das einzige Monster auf der Insel ist.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer fristgemäßen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Desweiteren werden ein Lizenzschadensersatz sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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