Abmahnung von RA Sandhage für die Juwelier Chronotage GmbH

21.12.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (79 mal gelesen)
Abmahnung von RA Sandhage für die Juwelier Chronotage GmbH wegen Wettbewerbsverstoß

Rechtsanwalt Sandhage vertritt die Interessen der Juwelier Chronotage GmbH. Er verschickte nun ein Schreiben, mit welchem der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt wird.

Inhalt der Abmahnung:

Der von der Abmahnung Betroffene habe bei einem Angebot auf eBay die Bezeichnung "PU Leder" verwendet. Dieser, von der Werbebranche entwickelte Begriff würde, der Abmahnung zufolge, jedoch lediglich dazu dienen, Kunststoffprodukte in die Nähe von hochwertigem Leder zu bringen und Verbraucher irrtümlich zu dem Schluss verleiten, dass es sich tatsächlich um Leder handeln würde. Somit sei der Begriff sowohl wettbewerbswidrig, als auch irreführend und stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

Forderung der Abmahnung:

Rechtsanwalt Sandhage fordert für seine Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen Kosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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