Abmahnung: Hogan Lovells International LLP mahnt für home24 SE wegen Markenrechtsverletzung ab

07.12.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (50 mal gelesen)
Die Kanzlei Hogan Lovells International LLP aus Hamburg mahnt für die home24 SE aus Berlin wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.

Die Kanzlei Hogan Lovells International LLP aus Hamburg mahnt für die home24 SE aus Berlin wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.

Über die home24 SE:

Die home24 SE (Europäische Gesellschaft) ist nach eigenen Angaben einer der europaweit größten und bekanntesten Onlinehändler für Möbel und Einrichtungsgegenstände. Die home24 SE ist Inhaberin der EU-Marke "home24" als Bildmarke (UM 150 74 085), sowie für Waren der Klassen 20, 24, 35 und der Bildmarke (UM 156 82 404) für Waren der Klasse 20, 24 und 35.

Inhalt der Abmahnung:

Die Kanzlei Hogan Lovells International LLP mahnt im Auftrage der home24 SE einen Onlinehändler ab, der ebenso wie die home24 SE Möbel und Einrichtungsgegenstände online vertreibt. Der ebenso im Warenbereich "home and living" tätige Onlinehändler verwende laut Abmahnung ein Zeichen, welches dem der home24 SE ähnlich sei. Aus diesem Grunde würde der abgemahnte Onlinehändler die Markenrechte der home24 SE an der Marke "home24"verletzen.

Forderungen aus der Abmahnung: 

Die Kanzlei Hogan Lovells International LLP fordert den abgemahnten Onlinehändler im Auftrage der home24 SE auf, eine vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Diese Erklärung sieht im Falle eines zukünftigen Verstoßes die Zahlung einer Vertragsstrafe an die home24 SE vor.
Zudem werden Anwaltsgebühren in Höhe von etwa 3.420 Euro (nach einem Streitwert in Höhe von 250.000 Euro) geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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