Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Škoda AUTO A.S. wegen der Nutzung diverser geschützter Marken

22.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (172 mal gelesen)
Schreiben der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin im Auftrag der Škoda AUTO A.S. wegen unberechtigter Nutzung der Marken „SKODA“, „OCTAVIA“, „FABIA“, "SKODA SUPERB“, „SKODA RAPID“, „YETI“, „VRS“

Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Škoda AUTO A.S. durchgesetzt werden sollen. Bereits vor ein paar Monaten gab es eine ähnliche Abmahnung der Skoda AUTO A.S. durch die Kanzlei Lubberger Lehment:

https://www.ra-herrle.de/lubberger-lehment-skoda/

Diese Mal wendet sich die Kanzlei mit der Abmahnung an einen Online-Händler, welcher auf der Online-Plattform eBay Aufkleber bzw. Sticker zum Verkauf eingestellt hat, welche mit den Marken und Markenzeichen „SKODA“, „OCTAVIA“, „FABIA“, „SKODA SUPERB“, „SKODA RAPID“, „YETI“, „VRS“ versehen sind. Hierbei handele es sich nach Ansicht der Kanzlei Lubberger Lehment um Fälschungen, welche nicht auf die Skoda AUTO A.S. zurückzuführen seien, sodass eine Markenrechtsverletzung gegeben sei.

Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Auch wird die Vernichtung der bezeichneten Produkte verlangt. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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