Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen fehlerhafter Garantiewerbung

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (103 mal gelesen)
Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen wegen fehlerhafter Werbung mit "Garantieverlängerung".

Der IDO Verband ist bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten bekannt . Ebay bietet aktuell mit der Allianz Assistance Versicherung potenziellen Käufern eine „Garantieverlängerung“ für bestimmte Produkte an. Aus rechtlicher Sicht wird dem potenziellen Käufer aufgrund der Formulierung als „Garantieverlängerung“ suggeriert, dass es ich um eine Zusatzleistung basierend auf einer bestehenden Garantie handelt. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wird diese Option ohne ein aktives Handeln des betroffenen Verkäufers im Rahmen seiner Angebote auf eBay geschaltet.

Gemäß § 479 BGB besteht bei einer Garantiewerbung die Verpflichtung, auch die Garantiebedingungen anzugeben. Ein solches Verkaufsangebot muss insbesondere enthalten:
  • wie der Inhalt der Garantie ausgestaltet ist
  • alle Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind,
  • den Name und Anschrift des Garantiegebers
  • einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers und dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
Der von der Abmahnung Betroffene hat in seinem Verkaufsangebot die Garantiebedingungen der Allianz Assistance Versicherung nicht aufgenommen, obwohl zu seinem Verkaufsangebot das Garantieverlängerungs-Angebot der Allianz Assistance durch eBay zugeschaltet wurde. Dies ist ihm nach Ansicht des IDO jedoch zuzurechnen, sodass hierin eine Verletzung der Aufklärungspflichten iSd. § 479 BGB und daher ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht liegt.

Der Ido Interessenverband fordert hierfür die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale.

Empfehlung:

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des IDO betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1429)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle