Wieder eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (168 mal gelesen)
Wieder eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG

Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Volkswagen AG Inhaberin an diversen umfangreich geschützten Marken ist. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Internetplattform "ebay.de" Tachodisplays für Fahrzeuge, unter Verwendung der Markenbezeichnungen "VW" und "Volkswagen" zum Verkauf angeboten zu haben. Bei den angebotenen Displays handele es sich jedoch nicht um Originalprodukte der Volkswagen AG. Mit der Bewerbung von Produkten mit den Markenbezeichnungen "VW" und "Volkswagen", bei denen es sich nicht um von der Volkswagen AG in den Verkehr gebrachten Waren handelt, sei eine Markenrechtsverletzung durch den Abgemahnten erfolgt. Die Lubberger Lehment Rechtsanwälte führen hierzu aus: "Mit dem Angebot und dem Verkauf der mit den Marken unserer Mandantin beworbenen Displays nutzen Sie das besondere Image und die hohe Wertschätzung der Marken unserer Mandantin in unlauterer Weise aus."

Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist bereits zum Zwecke der Unterzeichnung beigefügt. Zudem wird von dem Betroffenen die Erteilung von Auskunft über

die Anzahl der erworbenen Tachodisplays, sowie die hierfür an die Vorlieferanten gezahlten Preise,
Namen und Anschrift der Vorlieferanten,
die Anzahl der verkauften Tachodisplays sowie die hierfür gezahlten Preise und
Namen und Anschrift sämtlicher gewerblicher Abnehmer

gefordert. Zuletzt verlangen sie Ersatz der bereits angefallenen Rechtsanwaltskosten, welche auf einem Gegenstandswert von 250.000,00 € berechnet worden sind.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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