Abmahnung: Kanzlei Zierhut IP erneut für Frida Kahlo | Markenrecht

08.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (51 mal gelesen)
Die Kanzlei Zierhut IP verschickt zum wiederholten Male eine Abmahnung im Auftrag der Frida Kahlo Comp. wegen angeblicher des Verstöße gegen das Markenrecht.

Die Kanzlei Zierhut IP aus München verschickt zum wiederholten Male eine Abmahnung im Auftrag der Frida Kahlo Company wegen angeblicher des Verstöße gegen das Markenrecht.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Auktionsplattform eBay Waren zum Kauf angeboten und dabei die Marke „Frida Kahlo“ verwendet haben soll.

Die Frida Kahlo Company sei die Inhaberin zahlreicher Wortmarken mit den Zeichen „FRIDA KAHLO“ und „FRIDA“.

„Frida Kahlo“ ist als Wortmarke unter der Nummer 015085517 in das Register des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingetragen. In Deutschland genießt die Marke in den Klassen 20, 24, 27 32 und 35 der Nizzaer Klassifikation Schutz.

Darüber hinaus stamme die angebotene Ware nicht von der Frida Kahlo Company und sei ebenfalls nicht von ihr autorisiert worden. Folglich stelle das Kaufangebot eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 II Nr. 2 MarkenG dar.

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund des Verstoßes gegen das Markenrecht wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird die vollumfängliche Auskunft über den erzielten Umsatz und Erlös, gewerbliche Abnehmer sowie Art und Umfang der getätigten Werbung begehrt. Schließlich werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten und weitere Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Gegenstandswert wird mit 250.000,00 Euro angegeben. Zudem wird angeboten die Angelegenheit im Rahmen eines Vergleichs beizulegen. Es würde auf Auskunfts- und Schadensersatzansprüche verzichtet, wenn eine Zahlung von 2.000,00 Euro vorgenommen werde.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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