Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Schroeder - Uhr "Geneva"

22.12.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (64 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Schroeder - Uhr "Geneva"

Rechtsanwalt Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen eines Mandanten, welcher auf verschiedenen Internetplattformen Uhren zum Kauf anbietet. Er verschickte nun ein Schreiben, mit welchem der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt wird.

Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird in der Abmahnung ausgeführt, dass der Abgemahnte und der Mandant von Rechtsanwalt Schroeder beide auf eBay Uhren an Endverbraucher zum Kauf anbieten und sich somit in einem konkrete Wettbewerbsverhältnis befinden.

Der Abgemahnte beschreibt seine Uhren in den Angeboten mit dem Begriff "Geneva". Das Zeichen "Geneva" ist die englische Bezeichnung für die schweizerische Stadt und den Kanton Genf, welche für die Produktion von hochpreisigen Uhren bekannt sind. In der Abmahnung wird gerügt, dass lediglich schweizerischen Erzeugnissen oder Waren der Verkauf von Waren mit dem Namen schweizerischer Kantone in Deutschland vorbehalten sei. Dies ergäbe sich aus dem Gesetz zum Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland.

Bei dem Vertrieb von Uhren, welcher gegen die Bestimmung des Gesetzes verstößt, läge gleichzeitig ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Außerdem läge eine irreführende Werbung vor, da bei dem Verbraucher irrtümlich der Eindruck erweckt wird, dass es sich um eine schweizerische Uhr handeln würde. Ebenfalls läge ein Verstoß gegen §127 MarkenG vor.

Forderungen aus der Abmahnung:

Rechtsanwalt Schroeder fordert für seine Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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