Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht wegen fehlender Widerrufsbelehrung

24.09.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (60 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht wegen fehlender Widerrufsbelehrung

Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin vertritt die Interessen eines Händlers, welcher gewerblich auf der Verkaufsplattform eBay.de auftritt. Vor Kurzem verschickte die Kanzlei Sievers & Kollegen in seinem Namen eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreibt und mit ihr im Wettbewerb steht.

Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, keine Widerrufsbelehrung habe. Als gewerblich Auftretender müsse er die Käufer auf ein Widerrufsrecht aufmerksam machen und ihm wenigstens eine Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen. Darin sieht die Kanzlei Sievers & Kollegen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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