Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Ostermeyer im Auftrag der Firma ub-shopping wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (159 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Ostermeyer im Auftrag der Firma ub-shopping wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay

Der Rechtsanwalt Ostermeyer vertritt die Interessen eines Händlers, welcher gewerblich auf der Verkaufsplattform eBay.de auftritt. Vor Kurzem verschickte der Rechtsanwalt im Auftrag der Firma ub-shopping eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls Produkte auf der Plattform eBay.de vertreibt und mit ihr im Wettbewerb steht.

Nach Ansicht des Rechtsanwaltes Ostermeyer hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein. Der Abgemahnte habe sich als "privat" auf der Internetplattform eBay registriert, handele bei seinen Angeboten jedoch gewerblich und verstoße daher gegen die ihm obliegenden Informationspflichten. Darin sieht der Rechtsanwalt einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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