Abmahnung: UNIT4 IP für FF Europe E-Commerce GmbH |SUP Boards

25.10.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (55 mal gelesen)
Die Kanzlei UNIT4 IP mahnt für die FF Europe E-Commerce GmbH einen Händler wegen angeblich falscher Angaben bezüglich der UVP des Herstellers ab.

Die Kanzlei UNIT4 IP aus Stuttgart mahnt für die FF Europe E-Commerce GmbH aus Ober-Ramstadt einen Händler wegen angeblich falscher Angaben bezüglich der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ab.

Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnte vertreibt unter anderem sogenannte Stand Up Paddle Boards (SUP). Beim Verkauf dieser SUP Boards soll der  Abgemahnte eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers angegeben haben. Die FF Europe E-Commerce GmbH wirft dem Abgemahnten einen Wettbewerbsverstoß vor, da eine solche unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers nicht bestehe. Da aber dennoch eine unverbindliche Preisempfehlung angegeben wurde, stelle dies eine unlautere Irreführung im Sinne des § 5 I UWG dar. Da auch die FF Europe E-Commerce GmbH SUP Boards vertreibe, liege auch ein notwendiges Wettbewerbsverhältnis vor.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Kanzlei UNIT4 IP verlangt im Namen der FF Europe E-Commerce GmbH die sofortige Einstellung des gerügten Verhaltens vom abgemahnten Händler. Hierzu soll dieser eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht für einen erneuten Verstoß durch den Abgemahnten, die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden (hier: FF Europe E-Commerce GmbH) vor. Zudem soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 10.000,00 Euro erstatten. Weite Forderungen (Auskunft, Schadensersatz) behält sich die Kanzlei UNIT4 IP vor.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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